Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

General Electric Company; GE Fanuc Intelligent Platforms, Inc.; GE Fanuc Intelligent Platforms Europe S.A. - BWB/Z-1066 | Bundeswettbewerbsbehörde

General Electric Company; GE Fanuc Intelligent Platforms, Inc.; GE Fanuc Intelligent Platforms Europe S.A.

BWB/Z-1066

21.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

General Electric Company (USA) und Fanuc Ltd. (Japan) haben beschlossen, ihr GE Fanuc Joint Venture aufzulösen. Aus diesem Grund beabsichtigt General Electric Company, gewisse Geschäftsaktivitäten des Joint Ventures, die derzeit durch GE Fanuc Intelligent Platforms, Inc. (USA) und durch GE Fanuc Intelligent Platforms Europe S.A. (Luxemburg) sowie durch deren Tochtergesellschaften ausgeübt werden, zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Industrielle Automatisierungs- und Prozesskontrollsysteme (automation and process control systems), Softwarelösungen, eingebaute Datenverarbeitung (embedded computing) und After Sales Dienstleistungen für computernumerische Steuerungen (computer numerical controls).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.11.2009 weggefallen.

zurück zur Übersicht