Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Zurmont Madison Private Equity L.P.; EGS Beteiligungen AG; Bauwerk Parkett AG; Bauwerk-Kährs Parkett GmbH - BWB/Z-1064 | Bundeswettbewerbsbehörde

Zurmont Madison Private Equity L.P.; EGS Beteiligungen AG; Bauwerk Parkett AG; Bauwerk-Kährs Parkett GmbH

BWB/Z-1064

19.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Der Investmentfonds Zurmont Madison Private Equity L. P. (Jersey, Kanalinseln) sowie die Investmentgesellschaft EGS Beteiligungen AG (Schweiz) beabsichtigen, indirekt über die neu gegründete ZMEGSB Beteiligungs Holding AG (Schweiz) gemeinsame Kontrolle an der Bauwerk Parkett AG (Schweiz) und der Bauwerk-Kährs Parkett GmbH (Österreich) zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Verkauf von Holzfußböden (Parketten).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.11.2009 weggefallen.

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