Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Flextronics International Ltd.; Stribel Production GmbH; HS-Elektronik GmbH; Stribel Czech S.R.O.; Stribel Ireland Ltd.; Stribel Hungary Kft - BWB/Z-1063 | Bundeswettbewerbsbehörde

Flextronics International Ltd.; Stribel Production GmbH; HS-Elektronik GmbH; Stribel Czech S.R.O.; Stribel Ireland Ltd.; Stribel Hungary Kft

BWB/Z-1063

14.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von bestimmten Unternehmensteilen von Stribel Production GmbH (Deutschland), HS-Elektronik GmbH (Deutschland), Stribel Czech S.R.O. (Tschechische Republik) und Stribel Ireland Ltd. (Irland) und sämtlicher Anteile an Stribel Hungary Kft (Ungarn) durch Flextronics International Ltd.Betroffene Geschäftszweige: Erbringung von Design- und Fertigungsdienstleistungen ("Electronics Manufacturing Services") für Originalhersteller.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.11.2009 weggefallen.

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