Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Walt Disney Company; Marvel Entertainment, Inc. - BWB/Z-1059 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Walt Disney Company; Marvel Entertainment, Inc.

BWB/Z-1059

09.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Walt Disney Company, Burbank, Kalifornien, USA beabsichtigt, Marvel Entertainment, Inc. New York City, New York, USA in Form von zwei aufeinander folgenden, wechselseitig voneinander abhängigen Verschmelzungen vollständig zu erwerben. Nach dem Zusammenschluss wird Marvel Entertainment, Inc. eine 100%ige Tochtergesellschaft von The Walt Disney Company sein.Betroffener Geschäftszweig: Merchandise-Inhalte, Comics.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.11.2009 weggefallen.

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