Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hewlett-Packard Company; Alcanet International Deutschland GmbH; Alcanet International s.a.s; Alcanet International Italia S.p.A - BWB/Z-1055 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hewlett-Packard Company; Alcanet International Deutschland GmbH; Alcanet International s.a.s; Alcanet International Italia S.p.A

BWB/Z-1055

09.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(Mittelbarer) Erwerb von alleiniger Kontrolle durch Hewlett-Packard Company über (1) sämtliche Vermögensgegenstände (einschließlich Arbeitnehmern) zur Erbringung von IT-Dienstleistungen und (2) sämtliche Geschäftsanteile der IT-Servicegesellschaften Alcanet International Deutschland GmbH, Alcanet International s.a.s und Alcanet International Italia S.p.A von Compagnie Financière Alcatel Lucent.Betroffener Geschäftszweig: IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.10.2009 weggefallen.

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