Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

GSO Capital Partners LP; ALcontrol Holdings (UK) Ltd; ALcontrol Holdings (Netherlands) BV; ALcontrol Holdings (Sweden) AB - BWB/Z-1054 | Bundeswettbewerbsbehörde

GSO Capital Partners LP; ALcontrol Holdings (UK) Ltd; ALcontrol Holdings (Netherlands) BV; ALcontrol Holdings (Sweden) AB

BWB/Z-1054

08.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Geplanter Erwerb der Kontrolle an ALcontrol Holdings (UK) Ltd, ALcontrol Holdings (Netherlands) BV und ALcontrol Holdings (Sweden) AB durch von GSO Capital Partners LP, USA gemanagte und beratene Investmentfonds. Verkäufer ist Candover Group, England/Wales. Betroffener Geschäftszweig: Laboranalysen in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel und Öl (Ölverschleiß).

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.11.2009 weggefallen.

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