Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A.; COMPETENCE CALL CENTER AG - BWB/Z-1053 | Bundeswettbewerbsbehörde

AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A.; COMPETENCE CALL CENTER AG

BWB/Z-1053

06.10.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die AXA Investment Managers Private Equity Europe S.A. beabsichtigt, über den von ihr verwalteten Investmentfonds F.C.P.R. AXA Expansion II indirekt über eine Akquisitionsgesellschaft 67,08% des Grundkapitals an der COMPETENCE CALL CENTER AG zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Call Center-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.11.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.11.2009 weggefallen.

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