Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

bluO SICAV-SIF; AlzChem Holding GmbH - BWB/Z-1041 | Bundeswettbewerbsbehörde

bluO SICAV-SIF; AlzChem Holding GmbH

BWB/Z-1041

23.09.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Anteile an AlzChem Holding GmbH, Trostberg, Deutschland, und AlzChem, LLC, Atlanta, Georgia, USA, durch bluO SICAV-SIF, Luxemburg.Betroffener Geschäftszweig: Spezialchemiesektor, insbesondere die Bereiche Feinchemie, Agrochemie, Kosmetik/Nahrungsergänzungsmittel und Spezialprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2009 weggefallen.

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