Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Raiffeisen-Lagerhaus GmbH; ÖBAU-KÖCK Ges.m.b.H. - BWB/Z-1040 | Bundeswettbewerbsbehörde

Raiffeisen-Lagerhaus GmbH; ÖBAU-KÖCK Ges.m.b.H.

BWB/Z-1040

22.09.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb aller Anteile an der ÖBAU-KÖCK Ges.m.b.H. durch die Raiffeisen-Lagerhaus GmbH, ein indirekt mehrheitlich von RWA Raiffeisen Ware Austria AG kontrolliertes Unternehmen. Betroffener Geschäftszweig: Baustoffe, Bau- und Gartenmarkt.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2009.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelderin hat am 06.10.2009 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.

zurück zur Übersicht