Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Silver Lake Partners III Cayman (AIV III) L.P.; Skype Inc.; Skype Luxembourg Holdings S.à.r.l.; Sonorit Holding, AS; Camino Networks, Inc. - BWB/Z-1039 | Bundeswettbewerbsbehörde

Silver Lake Partners III Cayman (AIV III) L.P.; Skype Inc.; Skype Luxembourg Holdings S.à.r.l.; Sonorit Holding, AS; Camino Networks, Inc.

BWB/Z-1039

22.09.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb einer mittelbaren nicht-kontrollierenden Minderheitsbeteiligung von 43,21% an Skype Inc., USA, Skype Luxembourg Holdings S.à.r.l., Luxemburg, Sonorit Holding, AS, Norwegen, und Camino Networks, Inc., USA, durch Silver Lake Partners III Cayman (AIV III) L.P., USA.Betroffener Geschäftszweig: Kommunikationsprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 19.10.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.10.2009 weggefallen.

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