Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CYCLEENERGY Beteiligungs- und Management AG; Bioenergie Gaishorn GmbH - BWB/Z-1036 | Bundeswettbewerbsbehörde

CYCLEENERGY Beteiligungs- und Management AG; Bioenergie Gaishorn GmbH

BWB/Z-1036

17.09.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Cycleenergy Beteiligungs- und Management AG beabsichtigt, insgesamt 99% der Anteile an der Bioenergie Gaishorn GmbH zu erwerben. Betroffene Geschäftszweige: Erzeugung und Vertrieb von Fernwärme, Erzeugung von Strom (Ökostrom), Erzeugung von Holzpellets, Lieferung von Holzabfällen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.10.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.10.2009 weggefallen.

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