Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Danaher Corporation; Analytical Technologies Business - BWB/Z-1032 | Bundeswettbewerbsbehörde

Danaher Corporation; Analytical Technologies Business

BWB/Z-1032

11.09.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DH Technologies Development Pte. Ltd., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Danaher Corporation, beabsichtigt, das Analytical Technologies Business von MDS, Inc. und bestimmten Tochtergesellschaften und von der Life Technologies Corporation und bestimmten Tochtergesellschaften zu erwerben. Die Transaktion besteht im Erwerb von Beteiligungen von MDS Inc. an verschiedenen Tochtergesellschaften, bestimmten Vermögenswerten von MDS Inc. und seinen Tochtergesellschaften, bestimmten Vermögenswerten der Life Technologies Corporation und seinen Tochtergesellschaften; den Vermögenswerten eines zurzeit MDS Inc. und der Life Technologies Corporation gehörenden Joint Ventures, Applied Biosystems / MDS Analytical Technologies Instruments, welches aufgelöst werden wird, und MDS Inc. 50% Beteiligung an einem anderen Joint Venture, PerkinElmer Sciex Instruments, und den zugehörigen Vermögenswerten.Betroffener Geschäftszweig: Erforschung, Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Lösungen für Massenspektrometrie, Arzneimittelforschung und Bio-Research. 

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.10.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.10.2009 weggefallen.

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