Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Advanced Technology Investment Company LLC (ATIC); Chartered Semiconductor Manufacturing Ltd.; GLOBALFOUNDRIES Inc.
BWB/Z-1030
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
(i) Erwerb aller Anteile an, und damit der alleinigen Kontrolle über, Chartered Semiconductor Manufacturing Ltd., Singapur, durch Advanced Technology Investment Company LLC (ATIC), Vereinigte Arabische Emirate; (ii) Zusammenschluss zwischen Chartered Semiconductor Manufacturing Ltd., Singapur und GLOBALFOUNDRIES Inc., Cayman Islands. Betroffener Geschäftszweig: Erbringung sogenannter Foundry-Leistungen für Halbleiterunternehmen.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 06.10.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.10.2009 weggefallen.