Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TUI Austria Holding GmbH; Falktours Srl - BWB/Z-1027 | Bundeswettbewerbsbehörde

TUI Austria Holding GmbH; Falktours Srl

BWB/Z-1027

01.09.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

(i) Erwerb von 50% der Anteile an Network Touristik Tirol GmbH, Wien (zukünftig: alps & cities Hotelmanagement GmbH), durch Falktours Holding GmbH, Wien; (ii) Einbringung des Teilbetriebs alps & cities, Wien/Innsbruck, von TUI Austria Holding GmbH in Evertours Reiseveranstaltungs GmbH, Wien (zukünftig: alps & cities - 4 ever GmbH), infolgedessen die Gesellschaft zu je 50% von TUI Austria Holding GmbH, Wien, und Falktours Holding GmbH, Wien, gehalten wird; (iii) Gründung von Reisefalke GmbH, Wien, an welcher TUI 60% der Anteile und Falktours Srl, Kiens, Italien, 40% der Anteile halten werden. Betroffener Geschäftszweig: Tourismusindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.09.2009 weggefallen.

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