Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nestlé S.A.; Wagner Tiefkühlprodukte GmbH - BWB/Z-1025 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nestlé S.A.; Wagner Tiefkühlprodukte GmbH

BWB/Z-1025

31.08.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nestlé S.A. (Vevey, Schweiz) beabsichtigt, im Wege seiner 100%igen Tochtergesellschaft Nestlé Deutschland AG (Frankfurt/Main) seine Beteiligung an Wagner Tiefkühlprodukte GmbH (Nonnweiler-Braunshausen, Deutschland) von 49% auf 74% zu erhöhen. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Tiefkühlkost.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.09.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.09.2009 weggefallen.

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