Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

JT International Holding BV; JT International Netherlands BV; Kannenberg & Cia. Ltda.; Kannenberg, Barker, Hail & Cotton Tabacos Ltda. - BWB/Z-1020 | Bundeswettbewerbsbehörde

JT International Holding BV; JT International Netherlands BV; Kannenberg & Cia. Ltda.; Kannenberg, Barker, Hail & Cotton Tabacos Ltda.

BWB/Z-1020

21.08.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

JT International Holding BV und JT International Netherlands BV beabsichtigen den Erwerb einer beherrschenden Beteiligung an (und der Geschäfte von) Unternehmen, die derzeit von Kannenberg & Cia. Ltda. und Kannenberg, Barker, Hail & Cotton Tabacos Ltda. gehalten werden. Betroffener Geschäftszweig: Produktion, Kauf, Verarbeitung und Transport von Tabakblättern.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 17.09.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.09.2009 weggefallen.

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