Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Styria Media Group AG; JS Moser Medienholding GmbH; Moser Holding AG - BWB/Z-1018 | Bundeswettbewerbsbehörde

Styria Media Group AG; JS Moser Medienholding GmbH; Moser Holding AG

BWB/Z-1018

17.08.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Styria Media Group AG, Graz, und JS Moser Medienholding GmbH, Innsbruck, beabsichtigen, die regionalen Aktivitäten der Styria Media Group AG in Österreich sowie sämtliche Aktivitäten der Moser Holding AG, Innsbruck, in eine neu zu gründende Aktiengesellschaft einzubringen. Betroffener Geschäftszweig: Medienunternehmen, -dienste und -hilfsunternehmen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.09.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Die Anmelder haben am 14.1.2010 bzw am 18.1.2010 die Anmeldung des Zusammenschlusses zurückgenommen. Das Kartellgericht hat mit Beschluss vom 20.1.2010 das Prüfungsverfahren eingestellt, weil die Amtsparteien am 18.1.2010 bzw am 19.1.2010 ihre Anträge auf Prüfung des Zusammenschlusses zurückgezogen haben (siehe dazu auch Styria/Moser Holding: Kartellgerichtliches Verfahren eingstellt)

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