Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Bertelsmann AG; Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P.
BWB/Z-1014
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Bertelsmann AG und Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. gründen ein Gemeinschaftsunternehmen, in das Bertelsmann sein BMG Rights Management Geschäft einbringt. Dieses Gemeinschaftsunternehmen wird sodann als Vehikel für den Erwerb des Großteils der Musikrechte von verschiedenen mit Crosstown Songs America, LLC verbundenen Unternehmen dienen.Betroffene Geschäftszweige: Musikverlagswesen und Tonträger.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.09.2009.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 09.09.2009 weggefallen.