Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KME Group S.p.A.; Sigimet S.r.l. - BWB/Z-1013 | Bundeswettbewerbsbehörde

KME Group S.p.A.; Sigimet S.r.l.

BWB/Z-1013

12.08.2009

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KME Group S.p.A. und Sigimet S.r.l. planen einen Zusammenschluss. Die bestehende "alte" Sigimet S.r.l. wird ihren Firmennamen ändern und ihre Geschäftstätigkeit im Bereich des Handels mit Metallen - unter anderem Kupfer, Kupferlegierungen, Aluminium, Blei, Zink, Stahl und eisenhältigen Metallen, sowohl in der Form von Schrott und Abfällen als auch in der Form von Rohmaterial - in eine neue Gesellschaft einbringen, die den Namen Sigimet S.p.A. erhalten soll. KME Group S.p.A., oder eine zur KME Gruppe gehörende Gesellschaft, soll einen Teil des Kapitals der neuen Sigimet S.p.A. erwerben. Dadurch werden die derzeitige "alte" Sigimet S.r.l. und die KME Group S.p.A. gemeinsame Kontrolle über die neue Sigimet S.p.A. erwerben. Betroffener Geschäftszweig: In Österreich ist von dem Zusammenschluss ausschließlich der Markt des Handels mit Kupferabfällen und Kupferschrott betroffen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 08.09.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2009 weggefallen.

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