Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Morawa Buchhandelsgesellschaft m.b.H.; Leykam Buchhandelsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-887 | Bundeswettbewerbsbehörde

Morawa Buchhandelsgesellschaft m.b.H.; Leykam Buchhandelsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-887

19.12.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 2% der Anteile an der Leykam Buchhandelsgesellschaft m.b.H. von der Leykam Medien Aktiengesellschaft durch die Morawa Buchhandelsgesellschaft m.b.H., wodurch sich der Anteil der Morawa Buchhandelsgesellschaft m.b.H. von 49% auf 51% erhöht.Betroffener Geschäftszweig: Einzelhandel mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2009 weggefallen.

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