Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Akzo Nobel Base Chemicals GmbH; LII Europe GmbH - BWB/Z-885 | Bundeswettbewerbsbehörde

Akzo Nobel Base Chemicals GmbH; LII Europe GmbH

BWB/Z-885

19.12.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Akzo Nobel Base Chemicals GmbH beabsichtigt, vom Insolvenzverwalter der sich in Insolvenz befindlichen LII Europe GmbH den gesamten Geschäftsbetrieb zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb der chemischen Grundstoffe Chlor, Ätznatron (flüssig) und Chlorwasserstoff.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.01.2009 weggefallen.

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