Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Semmelrock Baustoffindustrie GmbH; Ebenseer Betonwerke GmbH & CoKG - BWB/Z-884 | Bundeswettbewerbsbehörde

Semmelrock Baustoffindustrie GmbH; Ebenseer Betonwerke GmbH & CoKG

BWB/Z-884

17.12.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Zementwerk Leube Gesellschaft m.b.H., Gartenauer Platz 9, 5083 St. Leonhard, FN 34497g und die Leube Industrieverwaltung Gesellschaft m.b.H., 5083 St. Leonhard, FN 34661y einerseits und die Wienerberger AG, Wienerberg City, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, FN 77676f, andererseits, beabsichtigen, von Seiten Leube, die Aktivitäten der Ebenseer Gruppe sowie von Seiten Wienerberger, die Aktivitäten der Semmelrock Baustoffindustrie GmbH, Stadlweg 30, 9020 Klagenfurt, FN 266696a, in ein gemeinsames Unternehmen zusammenzuführen. Ziel ist die Erzeugung von Flächenbefestigungen unter Ausnahme von Straßen. Betroffener Geschäftszweig: Erzeugung von Flächenbefestigungen unter Ausnahme von Straßen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.01.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.01.2009 weggefallen.

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