Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Axel Springer AG; StepStone ASA - BWB/Z-883 | Bundeswettbewerbsbehörde

Axel Springer AG; StepStone ASA

BWB/Z-883

16.12.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Axel Springer AG, Berlin, erwirbt rund 33,3% der Anteile an der StepStone ASA, Oslo, und damit voraussichtlich alleinige Kontrolle über die StepStone ASA. Im Hinblick auf eine mögliche spätere Aufstockung der Beteiligung wird vorsorglich auch der Erwerb von mehr als 50% der Anteile angemeldet.Betroffene Geschäftszweige: Online-Stellenmärkte und Human Resources Management Software.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.01.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.01.2009 weggefallen.

zurück zur Übersicht