Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Moser Holding AG, "Print"-Zeitungsverlag GmbH; Inntal Verlags GmbH - BWB/Z-880 | Bundeswettbewerbsbehörde

Moser Holding AG, "Print"-Zeitungsverlag GmbH; Inntal Verlags GmbH

BWB/Z-880

12.12.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Moser Holding AG, Ing-Etzel-Straße 30, 6020 Innsbruck, FN 37129b, erwirbt über die "Print"-Zeitungsverlag GmbH weitere 18% der Anteile an der Inntal Verlags GmbH, Eduard-Bodem-Gasse 6, 6020 Innsbruck, FN 46795t und hält sodann 68% dieser Gesellschaft.Betroffener Geschäftszweig: Geschäftsbereich der "Gratis-Wochenzeitungen".

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.01.2009.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.01.2009 weggefallen.

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