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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Jacquet Metals S.A.; IMS International Metal Service S.A. - BWB/Z-875 | Bundeswettbewerbsbehörde

Jacquet Metals S.A.; IMS International Metal Service S.A.

BWB/Z-875

02.12.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Jacquet Metals S.A., Frankreich, beabsichtigt, bis zu 33,32% der Kapitalanteile der IMS International Metal Service S.A., Frankreich, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von Stahlprodukten.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.12.2008.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2008 weggefallen.

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