Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Flaga GmbH; Zentraleuropa LPG Holding GmbH - BWB/Z-874 | Bundeswettbewerbsbehörde

Flaga GmbH; Zentraleuropa LPG Holding GmbH

BWB/Z-874

01.12.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Geschäftsanteilen an der Zentraleuropa LPG Holding GmbH durch die Flaga GmbH, mit dem diese ihren Anteil an der Zentaleuropa LPG Holding GmbH von derzeit 50% auf 100% erhöht. Betroffener Geschäftszweig: Flüssiggas.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung des Zusammenschlusses

Die Anmelderin hat am 18.12.2008 die Anmeldung des Zusammenschlusses zurückgenommen.

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