Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H.; ÖSTU-STETTIN Holding GmbH - BWB/Z-868 | Bundeswettbewerbsbehörde

HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H.; ÖSTU-STETTIN Holding GmbH

BWB/Z-868

19.11.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an und der alleinigen Kontrolle über die ÖSTU-STETTIN Holding GmbH, Leoben durch die HABAU Hoch- und Tiefbaugesellschaft m.b.H., Perg.Betroffener Geschäftszweig: Hochbau, Tiefbau und Straßenbau.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.12.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.12.2008 weggefallen.

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