Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Paul-Hartmann AG; Bode Chemie GmbH & Co. KG - BWB/Z-866 | Bundeswettbewerbsbehörde

Paul-Hartmann AG; Bode Chemie GmbH & Co. KG

BWB/Z-866

17.11.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Paul-Hartmann AG, Paul-Hartmann-Straße 12, D-89522 Heidenheim, Deutschland, beabsichtigt, alle Anteile an der Bode Chemie GmbH & Co. KG, Melanchtonstraße 27, D-22525 Hamburg, Deutschland, unter deren persönlich haftender Gesellschafterin Bode Verwaltung GmbH, Melanchtonstraße 27, D-22525 Hamburg, Deutschland, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Desinfektionsmittel für Hand, Haut und Wunden sowie für Oberflächen, Geräte und Instrumente.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.12.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.12.2008 weggefallen.

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