Zur Hauptnavigation springen Zum Hauptinhalt springen Zur Fußzeile springen

Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Berner GmbH; Christian Maurer GmbH - BWB/Z-864 | Bundeswettbewerbsbehörde

Berner GmbH; Christian Maurer GmbH

BWB/Z-864

14.11.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Berner GmbH mit Sitz in Künzelsau, Deutschland, beabsichtigt, über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Caramba Holding GmbH, 75% der Anteile an der Christian Maurer GmbH mit Sitz in Pressbaum, Österreich, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von chemischen Reinigungs- und Pflegeprodukten im Kfz- und Werkstattbereich.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.12.2008.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.12.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht