Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kurz Hoch- und Ingenieurbau GmbH; Ing. Hans Bodner Bau Ges.m.b.H. & Co KG - BWB/Z-862 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kurz Hoch- und Ingenieurbau GmbH; Ing. Hans Bodner Bau Ges.m.b.H. & Co KG

BWB/Z-862

13.11.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Kurz Hoch- und Ingenieurbau GmbH, Moosen 5, 6344 Walchsee, FN 25179s, und die Ing. Hans Bodner Bau Ges.m.b.H. & Co KG, Salurnerstraße 57, 6330 Kufstein, FN 23999v, beabsichtigen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens zum Betrieb eines Fertigteilwerkes zur Erzeugung von Betonfertigteilen. Betroffener Geschäftszweig: Betonfertigteile.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.12.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Folgende Verpflichtungszusage wurde abgegeben:

Die Firma Ing. Hans Bodner Bau Ges.m.b.H & Co KG verpflichtet sich, im Zuge der Gründung der neuen Kurz Fertigteilbau Ges.m.b.H. gemäß §17 Abs 2 KartG das Transportbetonwerk nicht selbst zu betreiben und somit keinen Einfluss auf den Betrieb des Transportbetonwerkes in Langkampfen (z.B. Preise, Kunden, Liefermengen) zu nehmen.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.12.2008 weggefallen.

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