Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kreuzmayr Beteiligungen GmbH; OMV Bayern GmbH - BWB/Z-853 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kreuzmayr Beteiligungen GmbH; OMV Bayern GmbH

BWB/Z-853

10.11.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der OMV Bayern GmbH, Burghausen, Deutschland, durch die Kreuzmayr GmbH, Eferding. Betroffener Geschäftszweig: Vertrieb von festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, anderen Mineralölprodukten und damit in Zusammenhang stehenden Produkten, sowie Erbringung von Transportleistungen, Lagerhaltung und Umschlag solcher Produkte; Bau, Wartung, Sanierung und Entsorgung von Energie-, Sanitär- und Tankanlagen sowie Weiterentwicklung der Technik in diesen Bereichen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.12.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.12.2008 weggefallen.

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