Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bau Holding Beteiligungs AG; Putzteufel Reinigungsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-850 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bau Holding Beteiligungs AG; Putzteufel Reinigungsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-850

03.11.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Bau Holding Beteiligungs AG, 9800 Spittal/Drau, Ortenburgerstraße 27, p.A. Donau-City-Straße 9, 1220 Wien, beabsichtigt, den gesamten Geschäftsanteil der Putzteufel Reinigungsgesellschaft m.b.H., 1190 Wien, Heiligenstädter Lände 11, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Gebäudereinigung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.11.2008 weggefallen.

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