Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft; Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. - BWB/Z-843 | Bundeswettbewerbsbehörde

Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft; Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H.

BWB/Z-843

28.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Aufstockung des Anteils der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft, 6020 Innsbruck, Österreich an der Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft m.b.H. auf mehr als 50%.Betroffener Geschäftszweig: Betrieb eines Flughafens.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.11.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht