Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Fritz & Macziol Gesellschaft m.b.H.; ILS Information Technologies and Logistics Systems Ges.m.b.H. - BWB/Z-842 | Bundeswettbewerbsbehörde

Fritz & Macziol Gesellschaft m.b.H.; ILS Information Technologies and Logistics Systems Ges.m.b.H.

BWB/Z-842

27.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an der ILS Information Technologies and Logistics Systems Ges.m.b.H. mit dem Sitz in 4020 Linz, Österreich durch die Fritz & Macziol Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in 5082 Grödig (ein Unternehmen der Imtech-Gruppe).Betroffener Geschäftszweig: Handel mit Hard- und Software; Entwicklung von Software und IT-Dienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.11.2008 weggefallen.

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