Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vereinigte Menü-Manufakturen Vertriebs GmbH; "Wiener Menü" Manufaktur GmbH - BWB/Z-834 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vereinigte Menü-Manufakturen Vertriebs GmbH; "Wiener Menü" Manufaktur GmbH

BWB/Z-834

17.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Vereinigte Menü-Manufakturen Vertriebs GmbH beabsichtigt, 51% der Anteile an der "Wiener Menü" Manufaktur GmbH zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Frisch- und Tiefkühlmenüs.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.11.2008 weggefallen.

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