Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Robert Bosch GmbH; sia Abrasives Holding AG - BWB/Z-833 | Bundeswettbewerbsbehörde

Robert Bosch GmbH; sia Abrasives Holding AG

BWB/Z-833

16.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Robert Bosch GmbH, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen, Deutschland, beabsichtigt, in zwei Schritten mittelbar insgesamt 100% der Anteile an der sia Abrasives Holding AG, Mühlewiesenstrasse 20, CH-8501 Frauenfeld, Schweiz, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Schleifmittel für die Oberflächenbearbeitung von Holz, Metall und Kunststoffen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.11.2008 weggefallen.

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