Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Commerzbank Aktiengesellschaft; Dresdner Bank AG; Allianz SE - BWB/Z-830 | Bundeswettbewerbsbehörde

Commerzbank Aktiengesellschaft; Dresdner Bank AG; Allianz SE

BWB/Z-830

09.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt/Main, Deutschland, meldet den beabsichtigten Erwerb von Kontrolle über die Dresdner Bank AG, Frankfurt/Main, Deutschland, zusammenschlussrechtlich an. Des Weiteren meldet Allianz SE, München, Deutschland, den beabsichtigten Erwerb einer zumindest 25 % Beteiligung an Commerzbank Aktiengesellschaft an. Betroffener Geschäftszweig: Erbringung von Bankdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.11.2008 weggefallen.

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