Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Archer Daniel Midlands Company; Campa Süd GmbH & Co KG - BWB/Z-829 | Bundeswettbewerbsbehörde

Archer Daniel Midlands Company; Campa Süd GmbH & Co KG

BWB/Z-829

08.10.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Archer Daniel Midlands Company, 4666 Faries Parkway, Decatur, IL 62526, U.S.A. plant den indirekten Erwerb des unbeweglichen und beweglichen Vermögens der Campa Süd GmbH & Co KG, Europaring 23, 94315 Straubing, Deutschland, samt Lagerbestand und der immateriellen Vermögensgegenstände zu kaufen. Betroffene Geschäftszweige: Herstellung und Vertrieb von Raps-, Soja- und Palmöl zur Verarbeitung zu Biodiesel; Herstellung und Vertrieb von Futtermittelrohstoffen zur Verwendung in Mischfutter.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.11.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.10.2008 weggefallen.

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