Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Kion Group GmbH; Jiangsu Baoli Group Co., Ltd.
BWB/Z-824
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Kion Group GmbH, Wiesbaden, Deutschland beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über den Geschäftsbereich Gegengewichtsgabelstapler der Jiangsu Baoli Group Co., Ltd., Jiangsu Province, Volksrepublik China und ihrer Tochtergesellschaft Jingjiang Baoli Forklift Co., Ltd., Jiangsu Province, Volksrepublik China, zu erwerben. Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Gegengewichtsgabelstaplern.
Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.10.2008.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.10.2008 weggefallen.