Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Nokia R&D (UK) Limited; Symbian Limited - BWB/Z-820 | Bundeswettbewerbsbehörde

Nokia R&D (UK) Limited; Symbian Limited

BWB/Z-820

25.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Nokia Corporation, Espo, Finnland, beabsichtigt über die in ihrem Alleineigentum stehende Nokia R&D (UK) Limited, Surrey, UK, die verbleibenden 52 % der Anteile an Symbian Limited, London, UK, zu erwerben und anschließend mit anderen Unternehmen eine gemeinnützige Stiftung mit offener Mitgliedschaft mit dem Ziel zu gründen, letztendlich das Plattform Betriebssystem Symbian OS open source dem Markt zur Verfügung zu stellen. Betroffener Geschäftszweig: Markt für Betriebssysteme für mobile Endgeräte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.10.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht