Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IMMOFINANZ AG; IMMOEAST AG; I&I Real Estate Asset Management AG - BWB/Z-819 | Bundeswettbewerbsbehörde

IMMOFINANZ AG; IMMOEAST AG; I&I Real Estate Asset Management AG

BWB/Z-819

23.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Aktien an I&I Real Estate Asset Management AG durch die IMMOFINANZ-Gruppe, wobei 40% der Aktien durch IMMOFINANZ AG und 60% der Aktien durch IMMOEAST AG erworben werden.Betroffene Geschäftszweige: Real Estate (darunter insbesondere Hausverwaltung, Immobilienentwicklung, Immobilienvermittlung/Maklerwesen) und Immobilienfondsmanagement.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.10.2008 weggefallen.

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