Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schmid Industrie Holding G.m.b.H.; Eduard Kettner GmbH - BWB/Z-818 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schmid Industrie Holding G.m.b.H.; Eduard Kettner GmbH

BWB/Z-818

23.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Schmid Industrie Holding G.m.b.H. beabsichtigt, 100% der Geschäftsanteile der Eduard Kettner GmbH von der CSC Consulting GmbH, der Invest Unternehmensbeteiligungs-Aktiengesellschaft und der IHC Holding & Consulting GmbH zu erwerben.Betroffene Geschäftszweige: Handel mit Jagd-, Fischerei-, Sport- und Freizeitbedarfsartikeln; das Waffengewerbe einschließlich des Waffenhandels an Endverbraucher.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 20.10.2008 weggefallen.

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