Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trenkwalder Personaldienste GmbH; ISS Facility Services GmbH - BWB/Z-816 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trenkwalder Personaldienste GmbH; ISS Facility Services GmbH

BWB/Z-816

18.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Trenkwalder Personaldienste GmbH erwirbt den Bereich Zeitarbeit der ISS Facility Service GmbH. Das Zielunternehmen ist im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Tirol tätig. Betroffener Geschäftszweig: Arbeitskräfteüberlassung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.10.2008 weggefallen.

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