Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Private Equity Fund III LP; Punker Beteiligungs-GmbH - BWB/Z-809 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Private Equity Fund III LP; Punker Beteiligungs-GmbH

BWB/Z-809

05.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Quadriga Capital Private Equity Fund III LP beabsichtigt, indirekt über zu errichtende Akquisitionsvehikel, die alleinige Kontrolle über die Punker Beteiligungs-GmbH, Eckernförde, Deutschland, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Produktion und Verkauf von Ventilatorrädern und Gebläsen aus Metall.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2008 weggefallen.

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