Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Kühne + Nagel Euroshipping GmbH; PANTA RHEI Befrachtungs- und Speditions GmbH - BWB/Z-808 | Bundeswettbewerbsbehörde

Kühne + Nagel Euroshipping GmbH; PANTA RHEI Befrachtungs- und Speditions GmbH

BWB/Z-808

05.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter direkter bzw. indirekter Erwerb von 51,06% der Geschäftsanteile an der PANTA RHEI Befrachtungs- und Speditions GmbH mit Sitz in Brunn am Gebirge, Österreich durch Kühne + Nagel Euroshipping GmbH mit Sitz in Regensburg, Deutschland.Betroffener Geschäftszweig: Binnenschifffahrt.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.10.2008 weggefallen.

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