Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Trenkwalder Personaldienste GmbH; Workers Personaldienstleistungen GmbH - BWB/Z-806 | Bundeswettbewerbsbehörde

Trenkwalder Personaldienste GmbH; Workers Personaldienstleistungen GmbH

BWB/Z-806

04.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Trenkwalder Personaldienste GmbH erwirbt 100% des Personalbereitstellers Workers Personaldienstleistungen GmbH. Das Zielunternehmen ist im Wesentlichen im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich tätig. Betroffener Geschäftszweig: Arbeitskräfteüberlassung, Personalberatung.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.10.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.10.2008 weggefallen.

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