Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Georg Fischer AG; JRG Gunzenhauser AG - BWB/Z-803 | Bundeswettbewerbsbehörde

Georg Fischer AG; JRG Gunzenhauser AG

BWB/Z-803

02.09.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Georg Fischer AG, Amsler-Laffon-Str. 9, CH-8201 Schaffhausen, Schweiz, beabsichtigt, alle Anteile der JRG Gunzenhauser AG, Hauptstraße 130, CH-4450 Sissach, Schweiz, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Rohrleitungssysteme für die Wasser- und Heizungsversorgung von Gebäuden sowie Zubehör.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.09.2008 weggefallen.

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