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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Loacker Recycling GmbH; Häusle GmbH - BWB/Z-800 | Bundeswettbewerbsbehörde

Loacker Recycling GmbH; Häusle GmbH

BWB/Z-800

29.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigte Aufstockung der Beteiligung der Loacker Recycling GmbH, Götzis, an der Häusle GmbH, Lustenau, von rund 24,92% auf rund 42,06% und den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Dockal Recycling GmbH, Frastanz, einer Tochtergesellschaft der Häusle GmbH durch die Loacker Recycling GmbH. Betroffener Geschäftszweig: Abfallsammlung und -verwertung.

S - KUNST, SPORT UND ERHOLUNG

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.09.2008.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Siehe Meldung vom 26.09.2008

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.09.2008 weggefallen.

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