Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Hella KGaA Hueck & Co.; Gutmann Messtechnik GmbH; Gutmann Messtechnik AG; Bleile Datentechnik GmbH - BWB/Z-799 | Bundeswettbewerbsbehörde

Hella KGaA Hueck & Co.; Gutmann Messtechnik GmbH; Gutmann Messtechnik AG; Bleile Datentechnik GmbH

BWB/Z-799

27.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Hella KGaA Hueck & Co., Rixbecker Straße 75, 59552 Lippstadt, Deutschland, beabsichtigt, 50% der Geschäftsanteile der Gutmann Messtechnik GmbH, Am Krebsbach 3, 79241 Ihringen, Deutschland, 50% der Aktien der Gutmann Messtechnik AG, Sonnenbergstraße 13 b, 6052 Hergiswil, Schweiz und 50% der Geschäftsanteile der Bleile Datentechnik GmbH, am Krebsbach 2, 79241 Ihringen, zu erwerben.Betroffener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von herstellerübergreifend einsetzbaren Test- und Diagnosegeräten für Kfz-Werkstätten.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.09.2008 weggefallen.

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