Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Mittal Steel International Holdings B.V.; Yingkou Orind Refractories Limited - BWB/Z-797 | Bundeswettbewerbsbehörde

Mittal Steel International Holdings B.V.; Yingkou Orind Refractories Limited

BWB/Z-797

26.08.2008

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erhöhung einer mittelbar gehaltenen Beteiligung von 25% auf eine (direkte) Beteiligung von 50% an Yingkou Orind Refractories Limited, China, durch Mittal Steel International Holdings B.V., Niederlande. Verkäufer der Anteile ist Global Synergy Limited, Hong Kong, welche durch ihr 100% Tochterunternehmen Orind International Limited, Hong Kong, indirekt weiterhin 50% der Anteile an Yingkou Orind Refractories Limited halten wird. Betroffener Geschäftszweig: Feuerfestprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.09.2008.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2008 weggefallen.

zurück zur Übersicht